Am 2., 3. und 4. Advent 2019 verlost Optiker Schulz auf ihrer Facebook-Seite jeweils ein kleines Weihnachtsgeschenk.
Am 2., 3. und 4. Advent 2019 verlost Optiker Schulz auf ihrer Facebook-Seite jeweils ein kleines Weihnachtsgeschenk, dass in dem Facebook-Post beschrieben ist. An der Verlosung nimmt teil, wer das Gewinnspielposting kommentiert. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Kommentieren direkt unter dem jeweiligen Optiker Schulz Gewinnspiel-Posting auf Facebook.
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel von Optiker Schulz auf Facebook sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar auf diesem Post:
2. Advent
3. Advent
4. Advent
Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt.
Optiker Schulz behält sich vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
Teilnahmeschluss ist der auf das Facebook Post folgende Adventssonntag, 23:59 Uhr.
Der Gewinner wird unter allen Teilnehmer-Kommentaren, die unter dem jeweiligen Gewinnspielposting eingegangen sind, nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner wird über die Facebook Kommentarfunktion des Gewinnspielpostings informiert. Der Gewinner wird am folgenden Adventssonntag auf Facebook veröffentlicht. Wenn sich der Gewinner nicht bis zum folgenden Mittwoch um 12:00 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung via Facebook oder E-Mail an info@optiker-schulz.de gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinn ist in der Filiale in Oldenburg, Achternstr. 30 / 31, (Tel: 0441 / 9 25 930) während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 9.30 – 18.30 Uhr und Samstags zwischen 9.30 und 18.00 Uhr abzuholen.
Der Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Optiker Schulz ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels selbst. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.
Es werden alle Facebook Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar.
Adressdaten werden nur vom Gewinner erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
Optiker Schulz GmbH & Co. KG
Achternstr. 30 / 31
26122 Oldenburg
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Oldenburg
Registernummer: HRA 3256
Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite ist die Geschäftsführung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, sofern diese gemäß der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig ist. Er trägt in der Regel die Ausgaben für eine einfache, funktionale Brille, die den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes entspricht.
Die Höhe des Zuschusses für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille variiert je nach Arbeitgeber und den individuellen Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. In der Regel werden jedoch die Kosten für eine einfache, funktionale Brille vollständig oder anteilig übernommen.
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, sofern eine arbeitsmedizinische Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt.
Um eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie zunächst eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt durchführen lassen, der die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Mit diesem ärztlichen Attest und einem Kostenvoranschlag vom Augenoptiker können Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Beide führen zuverlässige Sehtests durch, jedoch kann nur ein Augenarzt Augenkrankheiten diagnostizieren, während dies außerhalb der Kompetenzen eines Optikers liegt.
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Am 24.12. und am 31.12. haben wir geschlossen.
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