Du hast den Durchblick? Starte deine Karriere als Augenoptiker (m/w/d) bei Optiker Schulz!

Verbinde Kreativität mit modernster Technik und verhilf Menschen jeden Tag zu neuem Durchblick. Entdecke einen Beruf mit Zukunft, der mehr ist als nur ein Job. Neugierig, was dich in der Ausbildung zum Augenoptiker erwartet? Hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Du stehst kurz vor dem Schulabschluss und fragst dich: Was nun? Du suchst einen Beruf, der Handwerk mit modernster Technik verbindet, bei dem du täglich mit Menschen zu tun hast und am Ende des Tages einen echten Unterschied machst? Dann haben wir bei Optiker Schulz vielleicht genau das Richtige für dich: die Ausbildung zum Augenoptiker (m/w/d)!

Was macht ein Augenoptiker eigentlich genau?

Viele denken bei “Augenoptiker” sofort an Brillen verkaufen. Das ist zwar ein Teil des Berufs, aber bei Weitem nicht alles! Als Augenoptiker bist du Handwerker, Berater, Techniker und Trendscout in einer Person.

Deine Aufgaben im Überblick:

  • Kundenberatung: Du bist der erste Ansprechpartner für unsere Kunden. Du führst Sehtests durch, um die individuelle Sehstärke zu ermitteln und berätst Kunden bei der Auswahl der perfekten Brille oder Kontaktlinsen – passend zum Typ, den Wünschen und natürlich den Sehanforderungen.
  • Handwerkliches Geschick: In unserer modern ausgestatteten Werkstatt fertigst du die Brillen an. Du schleifst die Gläser mit höchster Präzision, setzt sie in die Fassung ein und passt die fertige Brille anatomisch perfekt an den Kopf des Kunden an. Hier ist Millimeterarbeit gefragt!
  • Technisches Know-how: Du arbeitest mit modernsten optischen Geräten zur Augenvermessung und zur Anpassung von Sehhilfen. Die Digitalisierung hat auch in unserem Handwerk Einzug gehalten und macht die Arbeit noch spannender und präziser.
  • Modisches Gespür: Du kennst die neuesten Brillentrends und hilfst unseren Kunden, ein modisches Statement zu setzen, das ihre Persönlichkeit unterstreicht.
  • Verwaltungsaufgaben: Auch kaufmännische Tätigkeiten wie die Auftragsabwicklung, die Bestellung von Waren und die Abrechnung mit Krankenkassen gehören zu deinem Aufgabengebiet.

Die Ausbildung zum Augenoptiker: Abwechslungsreich und zukunftssicher

Die Ausbildung zum Augenoptiker ist eine duale Ausbildung und dauert in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, du bist abwechselnd in unserem Betrieb und in der Berufsschule.

Was lernst du in der Ausbildung?

  • Im Betrieb: Bei uns lernst du von erfahrenen Augenoptikermeistern alles, was du für den Berufsalltag brauchst. Von der Kundenberatung über die Werkstattarbeit bis hin zum Umgang mit unseren High-Tech-Geräten – wir machen dich fit für die Zukunft.
  • In der Berufsschule: Hier wird dein praktisches Wissen durch theoretische Kenntnisse untermauert. Auf dem Stundenplan stehen Fächer wie Augenoptik, Physik, Mathematik, aber auch Deutsch und Wirtschaftslehre.

Was solltest du mitbringen?

  • Interesse an Naturwissenschaften, besonders an Physik und Mathe
  • Handwerkliches Geschick und eine ruhige Hand
  • Freude am Umgang mit Menschen und Kommunikationsstärke
  • Sinn für Ästhetik und Mode
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein

Warum solltest du dich für eine Ausbildung bei Optiker Schulz entscheiden?

Der Beruf des Augenoptikers ist mehr als nur ein Job – er ist eine Berufung mit hervorragenden Zukunftsaussichten.

  • Sinnvolle Tätigkeit: Du verhilfst Menschen zu besserem Sehen und damit zu mehr Lebensqualität. Das ist ein tolles Gefühl!
  • Krisensicherer Beruf: Eine Brille oder Kontaktlinsen werden immer gebraucht. Die Augenoptik ist ein Gesundheitshandwerk und damit eine Branche mit Zukunft.
  • Vielfältige Karrieremöglichkeiten: Nach der Ausbildung stehen dir viele Wege offen. Du kannst dich zum Meister weiterbilden und vielleicht sogar dein eigenes Geschäft eröffnen. Auch ein Studium der Optometrie ist möglich.
  • Gute Verdienstmöglichkeiten: Schon während der Ausbildung erhältst du eine attraktive Vergütung, die mit den Berufsjahren weiter ansteigt.
  • Ein tolles Team: Bei Optiker Schulz erwartet dich ein familiäres Arbeitsklima, in dem du dich wohlfühlen und deine Talente entfalten kannst.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Wenn du Lust auf eine abwechslungsreiche und zukunftssichere Ausbildung in einem tollen Team hast, dann bewirb dich jetzt bei Optiker Schulz! Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und dir den spannenden Beruf des Augenoptikers näherzubringen. Schick uns einfach deine Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder komm persönlich in unserem Geschäft vorbei. Wir freuen uns auf dich!

Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zuschuss vom Arbeitgeber

In unserer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt verbringen immer mehr Menschen einen Großteil ihres Arbeitstages vor dem Bildschirm. Dabei stellen viele fest, dass ihre Augen ermüden, sie unter Kopfschmerzen leiden oder sich ein allgemeines Unwohlsein einstellt. Dies ist oft ein Zeichen dafür, dass eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille (auch Arbeitsplatzbrille, Bildschirmbrille oder Computerbrille genannt)  benötigt wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie diese Brille Ihnen hilft und wie Sie vom Arbeitgeber Unterstützung für diese Investition erhalten können.
arbeitsplatzbrille

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Rechtliche Grundlagen Arbeitsplatzbrillen
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt, die klare Vorgaben für eine angemessene Sehkorrektur macht. Der Arbeitgeber muss daher unter bestimmten Voraussetzungen eine geeignete Sehhilfe bereitstellen oder bezuschussen.

Lange Zeit waren die BildscharbV und die DGUV Information 250-008 entscheidend für die Regelungen zur Gesundheitsfürsorge an Bildschirmarbeitsplätzen. Die DGUV Information 250-008, die auch heute noch maßgebend ist, enthält fachspezifische Informationen und Richtlinien. Ergänzend dazu gibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 4 des Anhangs klare Vorschriften zur Angebotsvorsorge bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten. Die Verordnung schreibt vor, dass bei Bedarf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens angeboten werden muss. Diese Untersuchung wird von einem zugelassenen Betriebsarzt oder einem qualifizierten Mediziner durchgeführt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht.

Bedeutung der Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bildschirmarbeit führt häufig zu Sehstress und kann langfristig die Augen überlasten. Normale Brillengläser, Gleitsichtbrillen oder Kontaktlinsen sind nicht immer optimal auf die speziellen Anforderungen der Bildschirmarbeit zugeschnitten. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hingegen wird speziell für die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm angepasst und bietet häufig spezielle Beschichtungen, die die Augen zusätzlich entlasten. Dies sorgt nicht nur für eine klarere Sicht, sondern hilft auch, Ermüdungserscheinungen und Kopfschmerzen zu reduzieren. Es kann sogar einer ernsthaften Sehschwäche, genauer formuliert eine Altersweitsichtigkeit, vorgebeugt werden. Auch Brillenträger, können von einer Bildschirmarbeitsbrille profitieren. 

Voraussetzungen für Arbeitgeberzuschüsse zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrille
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Untersuchung ihrer Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen. Wenn der Betriebsarzt hierbei feststellt, dass eine spezielle Sehhilfe als persönliche Schutzausrüstung für die Bildschirmarbeit erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber entweder eine geeignete Bildschirmarbeitsplatzbrille bereitstellen oder zumindest eine Zuzahlung gewähren. Diese Voraussetzung gilt insbesondere für Mitarbeiter, die regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich am Bildschirm arbeiten.

Antragstellung und Ablauf für Zuschüsse zur Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Beantragung eines Zuschusses beginnt in der Regel mit einer Untersuchung durch den Betriebsarzt bzw. Augenarzt. Er oder sie kann die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe bestätigen, indem eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird. Anschließend kann ein Kostenvoranschlag für die Brille von einem Optiker, wie Optiker Schulz, eingeholt und zusammen mit dem ärztlichen Attest beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Kostenübernahme des Arbeitgebers erfolgt hiernach entweder anteilig oder vollständig. 

Erfahrungsberichte: Positive Auswirkungen von Bildschirmarbeitsplatzbrillen im Berufsalltag

Viele Arbeitnehmer haben bereits erfolgreich einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Eine Büromitarbeiterin berichtet beispielsweise, dass sie seit der Nutzung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille deutlich weniger Kopfschmerzen und Nackenverspannungen hat. Ein anderer Arbeitnehmer erzählt, dass sein Arbeitgeber zunächst skeptisch war, dann aber die positiven Auswirkungen bei mehreren Mitarbeitern beobachtet hat und nun aktiv für die Untersuchung und den Zuschuss wirbt.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Mehr Komfort und Gesundheit mit professioneller Beratung von Optiker Schulz

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann die Arbeit am Computer deutlich angenehmer und gesünder machen. Wenn Sie regelmäßig mehr als zwei Stunden am Bildschirm arbeiten und Sehprobleme bemerken, könnte eine solche Brille genau das Richtige für Sie sein. Lassen Sie sich von einem Betriebsarzt untersuchen und besprechen Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten eines Zuschusses. Optiker Schulz steht Ihnen bei der Auswahl der passenden Bildschirmarbeitsplatzbrille mit umfassender Expertise zur Seite und unterstützt Sie mit Rat und Tat, um die perfekte Lösung für Ihre speziellen Anforderungen zu finden.


Weiterführende Ressourcen

Offizielle Regelwerke, wie das Arbeitsschutzgesetz: Arbeitsschutzgesetz

Informationen zur Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): BildscharbV

Kontaktieren Sie uns bei Optiker Schulz, um mehr über Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu erfahren und eine individuelle Beratung zu erhalten.

Häufige Fragen und Antworten zum Zuschuss für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, sofern diese gemäß der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig ist. Er trägt in der Regel die Ausgaben für eine einfache, funktionale Brille, die den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes entspricht.

Die Höhe des Zuschusses für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille variiert je nach Arbeitgeber und den individuellen Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. In der Regel werden jedoch die Kosten für eine einfache, funktionale Brille vollständig oder anteilig übernommen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, sofern eine arbeitsmedizinische Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt.

Um eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie zunächst eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt durchführen lassen, der die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Mit diesem ärztlichen Attest und einem Kostenvoranschlag vom Augenoptiker können Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber stellen.

Beide führen zuverlässige Sehtests durch, jedoch kann nur ein Augenarzt Augenkrankheiten diagnostizieren, während dies außerhalb der Kompetenzen eines Optikers liegt. 



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