Kostenloser Hörgerätetest

Kostenlos Hörgeräte testen und Probetragen Um Ihre Auswahl der passenden Hörsysteme zu vereinfachen, bieten wir Ihnen die Option, in unseren Fachgeschäften eine kostenlose Ausprobe von verschiedenenen Hörsystemen durchzuführen. Dabei können Sie Ihre individuellen Testgeräte innerhalb eines Zeitraums in Ihrer gewohnten Umgebung ausprobieren. Zu Beginn Ihres ersten Termins werden unsere erfahrenen Hörakustiker:innen die Hörgeräte anhand Ihrer […]

Kostenlos Hörgeräte testen und Probetragen

Um Ihre Auswahl der passenden Hörsysteme zu vereinfachen, bieten wir Ihnen die Option, in unseren Fachgeschäften eine kostenlose Ausprobe von verschiedenenen Hörsystemen durchzuführen. Dabei können Sie Ihre individuellen Testgeräte innerhalb eines Zeitraums in Ihrer gewohnten Umgebung ausprobieren. Zu Beginn Ihres ersten Termins werden unsere erfahrenen Hörakustiker:innen die Hörgeräte anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse einstellen. Während des Testzeitraums können weitere Feineinstellungen entweder in unseren Fachgeschäften oder optional über Ihr Smartphone vorgenommen werden.

Warum ein Hörgeräte-Test sinnvoll ist

Wenn Sie Hörgeräte im Test selbst ausprobieren, können Sie schnell herausfinden, welches Gerät am besten zu Ihren individuellen Anforderungen passt. Die meisten Hörgeräte verfügen über digitale Mikrochips, die nicht größer als ein Streichholzkopf sind und auf verschiedene Hörsituationen und Hörprofile angepasst werden können. Vor dem Kauf spielt jedoch die Beratung durch den Hörgeräteakustiker eine entscheidende Rolle. Erst durch das individuelle Feintuning durch den Hörgeräteakustiker kann das Hörgerät als nützliches Hilfsmittel eingesetzt werden und durch den Vergleich in der eigenen Umgebung findet man heraus, welches Hörsystem am besten geeignet ist.

Wie ist der Ablauf beim Hörgeräte Probetragen?

Um ein modernes Hörgerät zu testen, ist ein persönlicher Termin in unserer Filiale bei Optiker Schulz notwendig. Hier erhalten Sie eine ausführliche Beratung, einen kostenlosen Hörtest und einen Sprachverständnistest. So kann festgestellt werden, ob ein Hörgerät erforderlich ist. Falls Sie einen Hörverlust haben, empfiehlt Ihr Hörgeräteakustiker Ihnen verschiedene Modelle, aus denen Sie Ihr Testgerät wählen können. Gemeinsam erarbeiten Sie, welches der Hörgeräte am besten zu Ihren Vorstellungen passt. Dieses wird von Ihrem Hörgeräteakustiker dann ins Fachgeschäft bestellt oder ist schon im reichhaltigen Lager vorrätig.

Um die Wartezeit auf Ihr Wunschmodell sinnvoll zu nutzen, können Sie verschiedene Hörgeräte kostenlos ausprobieren. Dabei passen wir Ihnen bereits im Fachgeschäft ein digitales Hörgerät mit der aktuellsten Technik an, damit Sie es in Ihrer gewohnten Umgebung testen können. Sie können das Hörgerät etwa zwei Wochen lang zur Probe tragen und in verschiedenen Situationen testen. Beim nächsten Termin erhalten Sie Ihre zuvor gewählten Hörgeräte. Ihr Akustiker stellt diese auf Ihre Bedürfnisse ein und Sie nehmen diese wieder mit nach Hause. Für weitere zwei bis drei Wochen tragen Sie das neue Hörgerät zur Probe und können es so mit dem vorherigen Modell vergleichen.

Nach der Testphase erfolgt eine erneute individuelle Beratung durch Ihren Hörakustiker. Durch den Vergleich sollten Sie nun bereits ein Gefühl dafür haben, welches Hörgerät zu Ihnen passt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht das passende Gerät gefunden haben, können Sie auch noch ein weiteres Modell testen. Sie haben hier auch immer noch die Möglichkeit, den Test abzubrechen. Haben Sie jedoch das ideale Modell gefunden, beginnt nun der Eingewöhnungs- und Kaufprozess. Während Sie sich an neuen Höreindrücken erfreuen, kümmern sich unsere Hörgeräteakustiker um die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. 

Hörgeräte Probetragen: Welche Kriterien sind entscheidend?

Es ist wichtig, verschiedene Hörgeräte anhand vorab überlegter Kriterien zu bewerten, um das passende Modell zu finden. Hier sind einige Beispiele für Kriterien, die bei der Bewertung helfen können:

  • Verbessert das Hör- und Sprachverstehen
  • Klangqualität
  • Tragekomfort
  • Handling (Einsetzen, Reinigung, Batteriewechsel)
  • Wohlfühlfaktor
  • Lebensstil (aktiv, Theater/Kino-Besuche etc.)
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Erfüllung individueller Kriterien

Diese Liste kann je nach persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen erweitert werden. Während des Probetragens sollten Sie die verschiedenen Hörgeräte in unterschiedlichen Situationen testen und die Erfahrungen notieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Indem Sie die verschiedenen Hörgeräte anhand Ihrer Kriterien bewerten, können Sie sicherstellen, dass Sie das passende Modell finden, das Ihren Bedürfnissen entspricht und Ihnen ein besseres Hörerlebnis ermöglicht.

Wo kann ich Hörhilfen testen?

Optiker Schulz – Ihr Hörgeräte-Akustiker Ihres Vertrauens steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es um die Wahl des richtigen Hörgeräts geht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen in diesem Bereich. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung und einen kostenlosen Hörtest, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln. Unsere Hörgeräte-Experten werden Ihnen verschiedene Modelle empfehlen, die zu Ihren Anforderungen passen, und wir führen gemeinsam mit Ihnen einen Hörgeräte-Test durch. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Modelle in Ihrer gewohnten Umgebung zu testen und somit die bestmögliche Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie das Hörgerät auswählen, das Ihnen ein optimales Hörerlebnis ermöglicht. Wir bei Optiker Schulz sind stolz darauf, Ihnen eine umfassende und professionelle Beratung zu bieten, damit Sie sich in Sachen Hörgeräte bestmöglich beraten und betreut fühlen.

Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zuschuss vom Arbeitgeber

In unserer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt verbringen immer mehr Menschen einen Großteil ihres Arbeitstages vor dem Bildschirm. Dabei stellen viele fest, dass ihre Augen ermüden, sie unter Kopfschmerzen leiden oder sich ein allgemeines Unwohlsein einstellt. Dies ist oft ein Zeichen dafür, dass eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille (auch Arbeitsplatzbrille, Bildschirmbrille oder Computerbrille genannt)  benötigt wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie diese Brille Ihnen hilft und wie Sie vom Arbeitgeber Unterstützung für diese Investition erhalten können.
arbeitsplatzbrille

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Rechtliche Grundlagen Arbeitsplatzbrillen
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt, die klare Vorgaben für eine angemessene Sehkorrektur macht. Der Arbeitgeber muss daher unter bestimmten Voraussetzungen eine geeignete Sehhilfe bereitstellen oder bezuschussen.

Lange Zeit waren die BildscharbV und die DGUV Information 250-008 entscheidend für die Regelungen zur Gesundheitsfürsorge an Bildschirmarbeitsplätzen. Die DGUV Information 250-008, die auch heute noch maßgebend ist, enthält fachspezifische Informationen und Richtlinien. Ergänzend dazu gibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 4 des Anhangs klare Vorschriften zur Angebotsvorsorge bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten. Die Verordnung schreibt vor, dass bei Bedarf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens angeboten werden muss. Diese Untersuchung wird von einem zugelassenen Betriebsarzt oder einem qualifizierten Mediziner durchgeführt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht.

Bedeutung der Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bildschirmarbeit führt häufig zu Sehstress und kann langfristig die Augen überlasten. Normale Brillengläser, Gleitsichtbrillen oder Kontaktlinsen sind nicht immer optimal auf die speziellen Anforderungen der Bildschirmarbeit zugeschnitten. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hingegen wird speziell für die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm angepasst und bietet häufig spezielle Beschichtungen, die die Augen zusätzlich entlasten. Dies sorgt nicht nur für eine klarere Sicht, sondern hilft auch, Ermüdungserscheinungen und Kopfschmerzen zu reduzieren. Es kann sogar einer ernsthaften Sehschwäche, genauer formuliert eine Altersweitsichtigkeit, vorgebeugt werden. Auch Brillenträger, können von einer Bildschirmarbeitsbrille profitieren. 

Voraussetzungen für Arbeitgeberzuschüsse zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrille
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Untersuchung ihrer Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen. Wenn der Betriebsarzt hierbei feststellt, dass eine spezielle Sehhilfe als persönliche Schutzausrüstung für die Bildschirmarbeit erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber entweder eine geeignete Bildschirmarbeitsplatzbrille bereitstellen oder zumindest eine Zuzahlung gewähren. Diese Voraussetzung gilt insbesondere für Mitarbeiter, die regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich am Bildschirm arbeiten.

Antragstellung und Ablauf für Zuschüsse zur Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Beantragung eines Zuschusses beginnt in der Regel mit einer Untersuchung durch den Betriebsarzt bzw. Augenarzt. Er oder sie kann die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe bestätigen, indem eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird. Anschließend kann ein Kostenvoranschlag für die Brille von einem Optiker, wie Optiker Schulz, eingeholt und zusammen mit dem ärztlichen Attest beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Kostenübernahme des Arbeitgebers erfolgt hiernach entweder anteilig oder vollständig. 

Erfahrungsberichte: Positive Auswirkungen von Bildschirmarbeitsplatzbrillen im Berufsalltag

Viele Arbeitnehmer haben bereits erfolgreich einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Eine Büromitarbeiterin berichtet beispielsweise, dass sie seit der Nutzung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille deutlich weniger Kopfschmerzen und Nackenverspannungen hat. Ein anderer Arbeitnehmer erzählt, dass sein Arbeitgeber zunächst skeptisch war, dann aber die positiven Auswirkungen bei mehreren Mitarbeitern beobachtet hat und nun aktiv für die Untersuchung und den Zuschuss wirbt.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Mehr Komfort und Gesundheit mit professioneller Beratung von Optiker Schulz

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann die Arbeit am Computer deutlich angenehmer und gesünder machen. Wenn Sie regelmäßig mehr als zwei Stunden am Bildschirm arbeiten und Sehprobleme bemerken, könnte eine solche Brille genau das Richtige für Sie sein. Lassen Sie sich von einem Betriebsarzt untersuchen und besprechen Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten eines Zuschusses. Optiker Schulz steht Ihnen bei der Auswahl der passenden Bildschirmarbeitsplatzbrille mit umfassender Expertise zur Seite und unterstützt Sie mit Rat und Tat, um die perfekte Lösung für Ihre speziellen Anforderungen zu finden.


Weiterführende Ressourcen

Offizielle Regelwerke, wie das Arbeitsschutzgesetz: Arbeitsschutzgesetz

Informationen zur Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): BildscharbV

Kontaktieren Sie uns bei Optiker Schulz, um mehr über Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu erfahren und eine individuelle Beratung zu erhalten.

Häufige Fragen und Antworten zum Zuschuss für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, sofern diese gemäß der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig ist. Er trägt in der Regel die Ausgaben für eine einfache, funktionale Brille, die den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes entspricht.

Die Höhe des Zuschusses für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille variiert je nach Arbeitgeber und den individuellen Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. In der Regel werden jedoch die Kosten für eine einfache, funktionale Brille vollständig oder anteilig übernommen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, sofern eine arbeitsmedizinische Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt.

Um eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie zunächst eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt durchführen lassen, der die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Mit diesem ärztlichen Attest und einem Kostenvoranschlag vom Augenoptiker können Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber stellen.

Beide führen zuverlässige Sehtests durch, jedoch kann nur ein Augenarzt Augenkrankheiten diagnostizieren, während dies außerhalb der Kompetenzen eines Optikers liegt. 



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Geänderte Öffnungszeiten zur Weihnachtszeit

An den Weihnachtssamstagen den 07.12., 14.12. und 21.12. haben wir bis 18 Uhr geöffnet (die Hörakustik ist bis 14 Uhr geöffnet).

Am 24.12. und am 31.12. haben wir geschlossen.

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