ReSound ONE mit M&RIE Technologie – jetzt bei Hörgeräte Schulz

Wir präsentieren das ReSound One Hörgerät mit M&RIE Technologie. Erfahren Sie, wie die neue Technik den Klang und das Hörerlebnis in jeder Umgebung verbessert.

ReSound One mit MRIE bei Hoergeraete Schulz

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ReSound ONE mit M&RIE = Mikrofon und Hörer im Ohr

Wir präsentieren das ReSound One mit M&RIE Technologie:

Durch diese Technik wird die Klangqualität und das Hörerlebnis in jeder Umgebung verbessert! Möglich wird das durch ein Mikrofon im Ohrstück, an dem von der Natur vorgesehenen Ort im Gehörgang. Dank der umfassenden Konnektivität der ReSound Hörsysteme verbindet sich das Resound One mit Ihrem iPhone, Android oder Audio Streaming. Das neue Resound One mit M&RIE können Sie ab sofort bei Hörgeräte Schulz in Oldenburg und Friesoythe testen.

Die neue Resound M&RIE Technologie

Am 01.09.2020 stellt ReSound das neue Hörgeräte Modell ReSound One mit M&RIE Technologie vor. Die Bezeichnung M&RIE steht für “Microphone & Receiver-In-Ear”, zu Deutsch “Mikrofon und Hörer im Gehörgang”. Neben den heute gängigen Richtmikrofonen eines Hinter-dem-Ohr Hörgerätes verfügt das ReSound One mit M&RIE über ein zusätzliches Mikrofon im Ohrstück. In dem folgenden Video zeigt die Technologie mit drei Mikrofonen:

Durch die Position des Mikrofons im Gehörgang kann die natürliche Funktion der Ohrmuschel zur Filterung von Klangquellen genutzt werden. Daher verspricht die M&RIE Technologie eine deutliche Verbesserung der Klangqualität in jeder Umgebung. In dem folgenden Video zeigt ReSound den Vorteil der M&RIE Technologie bei Wind. Das Video ist in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln:

Vorteile der M&RIE Technologie

Die Vorteile der M&RIE Technologie entstehen durch die Positionierung des Mikrofons im Gehörgang. Dort ist es viel besser vor Umwelteinflüssen geschützt und nutzt zum Beispiel die natürliche Reduzierung der Windgeräusche durch die Ohrmuschel. Das räumliche Hören bleibt durch die Richtwirkung der Ohrmuschel erhalten und wird im Vergleich zu anderen Hörgeräten verbessert.

Resound One Modelle

Das Hörgerät ReSound One steht wie gewohnt drei Bauformen zur Verfügung. Die Bauformen unterscheiden sich in der Größe und Art der Energiezelle, welche die Größe des Hörgerätes bestimmt. Vom Resound One Hörsystem stehen zwei Modelle mit Batterie und eine Modell mit Lithium-Ionen Akku zur Auswahl.

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Resound One Farben

Für das Hörsystem Resound One stehen die neuen metallic Farben Gold, Tiefschwarz, Graphit, Warmgrau, Champagner, Espresso, Bronze und Silber zur Auswahl.

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Resound One Zubehör

Für das Akku Modell stehen zwei Ladestation Modelle zur Auswahl: Das größere Modell “Premium Ladeschale C-1”  wiegt 145 Gramm und enthält eine Powerbank mit einem eingebauten Akku. Die Leistung des Akku beträgt 2600 mAh, damit können Sie zwei Hörsystemen etwa drei Tage ohne einen Stromanschluss aufladen. Das kleinere Modell “Classic Ladeschale C-2” wiegt 95 Gramm und ist für den Nachttisch gedacht. Beide Ladestationen werden über den USB-Anschluss eines externen Netzteils betrieben, den Ladestatus können Sie bei beiden Modellen über eine LED-Akkuanzeige kontrollieren. Zum Laden der Akkus benötigen beide Ladestationen ca. drei Stunden, abhängig vom Ausgangszustand.

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Konnektivität des Resound One

Ein ReSound One Hörgerät lässt sich mit Smartphones von Apple, wie dem iPhone und anderen iOS Geräten verbinden. Auch Android Benutzer können nach Ihren Vorlieben über das Handy oder Tablet kommunizieren.

Durch eine große Auswahl an Wireless-Zubehör bietet Ihnen das ReSound One Hörgerät noch mehr Möglichkeiten, eine Verbindung zu den Klängen, die Sie täglich genießen, herzustellen. Über die ReSound Smartphone Apps können Sie sich beispielsweise mit Ihrem Fernseher verbinden oder übertragen Audio Streaming direkt an Ihre Hörsysteme.

Zudem können Sie die energiesparende Datenübertragung via Bluetooth nutzen, um Musik, Podcasts und Anrufe auf das ReSound One Hörgerät zu streamen. 

GN Resound Hörgeräte

ReSound ist ein Hörgerätehersteller, der jedem Hörgeräteakustiker bekannt ist. Die ReSound GN Hearing GmbH ist ein dänischer Hersteller von Hörgeräten mit Sitz in Ballerup. Das Unternehmen wurde im 1943 gegründet. Seitdem entwickelt und produziert ReSound Hörsysteme und ist damit einer der weltweit größten Hersteller von Hörgeräten.

In der Vergangenheit hat ReSound mehrfach mit technologischen Durchbrüchen den  Hörgerätemarkt revolutioniert. Im Jahr 1989 mit der digitalen Signalverarbeitung, im Jahr 1993 mit der digitalen Reduktion von Pfeifgeräuschen sowie in Jahr 2017 mit Hörgeräten “Made for iPhone”.

Hörakustiker kennen und schätzen die Technologie von ReSound, wie ReSound Smart 3d und die Hörsysteme ReSound Linx Quattro und Enzo 3d, die über ReSound Assist aus der Ferne gewartet werden können oder das Modell Resound Enzo Q. Mehr Informationen über ReSound, seine Hörgeräte und technische Details finden Sie auf der Website über das ReSound One.

ReSound One mit M&RIE jetzt bei Hörgeräte Schulz testen

Sie möchten das Resound One Hörgerät mit M&RIE Technologie testen? Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Hörgeräte Schulz in Oldenburg unter Telefon 0441 / 9 25 93 0 oder Hörgeräte Schulz in Friesoythe unter Telefon 04491 / 921 027 oder über unser Kontaktformular. Unsere Akustiker freuen sich auf Ihre Anfrage!

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Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zuschuss vom Arbeitgeber

In unserer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt verbringen immer mehr Menschen einen Großteil ihres Arbeitstages vor dem Bildschirm. Dabei stellen viele fest, dass ihre Augen ermüden, sie unter Kopfschmerzen leiden oder sich ein allgemeines Unwohlsein einstellt. Dies ist oft ein Zeichen dafür, dass eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille (auch Arbeitsplatzbrille, Bildschirmbrille oder Computerbrille genannt)  benötigt wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie diese Brille Ihnen hilft und wie Sie vom Arbeitgeber Unterstützung für diese Investition erhalten können.
arbeitsplatzbrille

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Rechtliche Grundlagen Arbeitsplatzbrillen
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt, die klare Vorgaben für eine angemessene Sehkorrektur macht. Der Arbeitgeber muss daher unter bestimmten Voraussetzungen eine geeignete Sehhilfe bereitstellen oder bezuschussen.

Lange Zeit waren die BildscharbV und die DGUV Information 250-008 entscheidend für die Regelungen zur Gesundheitsfürsorge an Bildschirmarbeitsplätzen. Die DGUV Information 250-008, die auch heute noch maßgebend ist, enthält fachspezifische Informationen und Richtlinien. Ergänzend dazu gibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 4 des Anhangs klare Vorschriften zur Angebotsvorsorge bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten. Die Verordnung schreibt vor, dass bei Bedarf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens angeboten werden muss. Diese Untersuchung wird von einem zugelassenen Betriebsarzt oder einem qualifizierten Mediziner durchgeführt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht.

Bedeutung der Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bildschirmarbeit führt häufig zu Sehstress und kann langfristig die Augen überlasten. Normale Brillengläser, Gleitsichtbrillen oder Kontaktlinsen sind nicht immer optimal auf die speziellen Anforderungen der Bildschirmarbeit zugeschnitten. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hingegen wird speziell für die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm angepasst und bietet häufig spezielle Beschichtungen, die die Augen zusätzlich entlasten. Dies sorgt nicht nur für eine klarere Sicht, sondern hilft auch, Ermüdungserscheinungen und Kopfschmerzen zu reduzieren. Es kann sogar einer ernsthaften Sehschwäche, genauer formuliert eine Altersweitsichtigkeit, vorgebeugt werden. Auch Brillenträger, können von einer Bildschirmarbeitsbrille profitieren. 

Voraussetzungen für Arbeitgeberzuschüsse zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrille
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Untersuchung ihrer Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen. Wenn der Betriebsarzt hierbei feststellt, dass eine spezielle Sehhilfe als persönliche Schutzausrüstung für die Bildschirmarbeit erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber entweder eine geeignete Bildschirmarbeitsplatzbrille bereitstellen oder zumindest eine Zuzahlung gewähren. Diese Voraussetzung gilt insbesondere für Mitarbeiter, die regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich am Bildschirm arbeiten.

Antragstellung und Ablauf für Zuschüsse zur Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Beantragung eines Zuschusses beginnt in der Regel mit einer Untersuchung durch den Betriebsarzt bzw. Augenarzt. Er oder sie kann die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe bestätigen, indem eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird. Anschließend kann ein Kostenvoranschlag für die Brille von einem Optiker, wie Optiker Schulz, eingeholt und zusammen mit dem ärztlichen Attest beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Kostenübernahme des Arbeitgebers erfolgt hiernach entweder anteilig oder vollständig. 

Erfahrungsberichte: Positive Auswirkungen von Bildschirmarbeitsplatzbrillen im Berufsalltag

Viele Arbeitnehmer haben bereits erfolgreich einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Eine Büromitarbeiterin berichtet beispielsweise, dass sie seit der Nutzung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille deutlich weniger Kopfschmerzen und Nackenverspannungen hat. Ein anderer Arbeitnehmer erzählt, dass sein Arbeitgeber zunächst skeptisch war, dann aber die positiven Auswirkungen bei mehreren Mitarbeitern beobachtet hat und nun aktiv für die Untersuchung und den Zuschuss wirbt.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Mehr Komfort und Gesundheit mit professioneller Beratung von Optiker Schulz

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann die Arbeit am Computer deutlich angenehmer und gesünder machen. Wenn Sie regelmäßig mehr als zwei Stunden am Bildschirm arbeiten und Sehprobleme bemerken, könnte eine solche Brille genau das Richtige für Sie sein. Lassen Sie sich von einem Betriebsarzt untersuchen und besprechen Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten eines Zuschusses. Optiker Schulz steht Ihnen bei der Auswahl der passenden Bildschirmarbeitsplatzbrille mit umfassender Expertise zur Seite und unterstützt Sie mit Rat und Tat, um die perfekte Lösung für Ihre speziellen Anforderungen zu finden.


Weiterführende Ressourcen

Offizielle Regelwerke, wie das Arbeitsschutzgesetz: Arbeitsschutzgesetz

Informationen zur Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): BildscharbV

Kontaktieren Sie uns bei Optiker Schulz, um mehr über Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu erfahren und eine individuelle Beratung zu erhalten.

Häufige Fragen und Antworten zum Zuschuss für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, sofern diese gemäß der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig ist. Er trägt in der Regel die Ausgaben für eine einfache, funktionale Brille, die den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes entspricht.

Die Höhe des Zuschusses für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille variiert je nach Arbeitgeber und den individuellen Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. In der Regel werden jedoch die Kosten für eine einfache, funktionale Brille vollständig oder anteilig übernommen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, sofern eine arbeitsmedizinische Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt.

Um eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie zunächst eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt durchführen lassen, der die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Mit diesem ärztlichen Attest und einem Kostenvoranschlag vom Augenoptiker können Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber stellen.

Beide führen zuverlässige Sehtests durch, jedoch kann nur ein Augenarzt Augenkrankheiten diagnostizieren, während dies außerhalb der Kompetenzen eines Optikers liegt. 



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