Sie freuen sich auch schon auf Weihnachten? Mit unserer Gutschein-Aktion sparen Sie bis zu 100 € beim Kauf einer Brille oder eines Hörsystems. Hier können Sie den Gutschein herunterladen!
https://optiker-schulz.de/wp-content/uploads/Aktion-Weihnachtsgutschein-Optiker-Schulz-Oldenburg.jpgPDF Gutschein (0,24 MByte)
Weihnachtsgutschein-Aktion
Sie freuen sich auch schon auf Weihnachten? Auf besinnliche Momente, festliche Genüsse und Geschenke unter dem Weihnachtsbaum?
Damit Ihnen die Zeit bis zum Weihnachtsfest nicht zu lang wird, möchten wir Ihnen schon heute ein kleines Geschenk machen: Mit dem Weihnachtsgutschein bedanken wir uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihre Treue.
Klicken Sie auf das Bild des Gutscheins oder den Button zum herunterladen und drucken Sie sich den Gutschein einfach zu Hause aus.
Den Gutschein über 25 € können Sie beim Kauf eines Hörgerätes oder einer Brille in Ihrer Glasstärke einlösen. Bei Sonnenbrillen und Kontaktlinsen gilt der Gutschein ab einem Einkaufswert von 100 €. Beim Kauf von Premium-Hörsystemen bzw. einer Brille mit Premium-Gleitsichtgläsern können Sie 100 € einlösen. Damit Sie sich in der Adventszeit etwas Ruhe gönnen können, ist Ihr Gutschein bis zum 29.02.2020 gültig.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Beate & Axel-Otto Schulz
PS: Wenn Sie momentan keine neue Brille und kein neues Hörgerät benötigen, dürfen Sie Ihren Weihnachtsgutschein auch gerne an interessierte Freunde oder Verwandte weitergeben.
Dieses Angebot ist nicht mit anderen Aktionen/Gutscheinen kombinierbar! Pro Person nur ein Gutschein, ausgenommen Handelsware, Barauszahlung leider nicht möglich, nur bei Barzahlung oder bei Zahlung mit EC-Karte, gültig bis 29.02.2020.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, sofern diese gemäß der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig ist. Er trägt in der Regel die Ausgaben für eine einfache, funktionale Brille, die den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes entspricht.
Die Höhe des Zuschusses für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille variiert je nach Arbeitgeber und den individuellen Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. In der Regel werden jedoch die Kosten für eine einfache, funktionale Brille vollständig oder anteilig übernommen.
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, sofern eine arbeitsmedizinische Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt.
Um eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie zunächst eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt durchführen lassen, der die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Mit diesem ärztlichen Attest und einem Kostenvoranschlag vom Augenoptiker können Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Beide führen zuverlässige Sehtests durch, jedoch kann nur ein Augenarzt Augenkrankheiten diagnostizieren, während dies außerhalb der Kompetenzen eines Optikers liegt.
An den Weihnachtssamstagen den 07.12., 14.12. und 21.12. haben wir bis 18 Uhr geöffnet (die Hörakustik ist bis 14 Uhr geöffnet).
Am 24.12. und am 31.12. haben wir geschlossen.
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